11. Einfache Verkehrsregelverletzung durch mangelnde Aufmerksamkeit 11.1 Rechtliche Grundlagen In Bezug auf die allgemeinen Ausführungen zu Art. 31 i.V.m. 90 Abs. 1 SVG kann auf die Urteilsbegründung der Vorinstanz verwiesen werden (S. 19 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 190 f.). In Ergänzung ist festzuhalten, dass die wohl wichtigste Voraussetzung zur Beherrschung des Fahrzeugs die Aufmerksamkeit ist, welche der Führer der Strasse und dem Verkehr zu widmen hat.