10. Tätlichkeiten 10.1 Rechtliche Grundlagen Für die allgemeinen Grundlagen zum Tatbestand kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 18 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 189). 10.2 Subsumtion 10.2.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Die Vorinstanz subsumierte das Spucken, den Fingerbiss und die Faustschläge wie folgt unter den Tatbestand der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB (S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.