Natürliche Handlungseinheit/Handlungsmehrheit Angesichts dessen, dass der Beschuldigte gegenüber dem Privatkläger mehrfach die Worte «fick deine Mutter» ausstiess und jede Verwendung dieser Worte einzeln den objektiven und subjektiven Tatbestand der Beschimpfung erfüllt, stellt sich vorliegend die Frage, ob diese Beschimpfungen auf einem einheitlichen Willensakt des Beschuldigten beruhen und als Folge von einer natürlichen Handlungseinheit auszugehen ist oder, ob eine Handlungsmehrheit resp. eine Mehrfachbegehung angenommen werden muss.