187): Bei der Bezeichnung «fick deine Mutter» handelt es sich um ein reines Werturteil, mit welchem sich der Beschuldigte gegenüber dem Straf- und Zivilkläger abschätzig äusserte und ihn damit in seiner Ehre angriff. Er verfolgte hiermit das Ziel, den Privatkläger zu diffamieren und zu beleidigen. Demnach ist der Tatbestand in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht erfüllt.