sich vor dem Abbiegemanöver in der Fahrspur mittig resp. maximal leicht links befand, - der Beschuldigte erst im Bereich zwischen Fussgängerstreifen und Einstellhalle das Abbremsen von J.________ wahrnahm und kurzentschlossen rechts an diesem vorbeifahren wollte, - den rechten Blinker zu keinem Zeitpunkt wahrnahm. 8.7 Beweisergebnis Nach dem Gesagten erachtet die Kammer den unter Ziff. 2 des Strafbefehls vom 20. Dezember 2022 angeklagten Sachverhalt als erstellt. 26 III. Rechtliche Würdigung