Diesbezüglich kann auf den Anzeigerapport und die durchgeführte Atemalkoholprobe um 12.33 Uhr mit dem Ergebnis von 0,00 mg/l verwiesen werden (pag. 53). Vielmehr passt das rasche Ausweichmanöver des Beschuldigten, mit dem er den die Geschwindigkeit verzögernden Personenwagens vor ihm rechts hat umfahren wollen, zu einem plötzlich realisierenden, nah vor ihm befindlichen, abbremsenden Personenwagen, bei dem ein ordentliches Abbremsen nicht mehr möglich erschien. Dazu passt auch, dass der Beschuldigte nicht wahrgenommen hat, dass der Personenwagen vor ihm nach rechts blinkte. Dass J._____