56 und 58). - Um in die nicht ganz 6 m breite Einfahrt der Einstellhalle abbiegen zu können, kann man – wie von ihm beschrieben – einfach normal hinfahren und rechts abbiegen, ein Ausholen nach links ist also unnötig, zumal er mit einem Toyota .________ unterwegs war (pag. 53), der gemäss technischer Daten lediglich knapp 1,70 m breit ist. Seine Aussagen können in Übereinstimmung mit der Vorinstanz als konstant und in sich stimmig bezeichnet werden und sie lassen sich überdies mit den objektiven Beweismitteln in Einklang bringen. Es kann folglich vollumfänglich auf die Aussagen J.________ abgestellt werden.