51) von der Strasse abgetrennt sind. Davor ist ein schmaler Grünstreifen – wie auch auf der polizeilichen Skizze eingezeichnet – erkennbar. Eine Abbiegemöglichkeit linksseitig ist ab dem Fussgängerstreifen bis zur Einfahrt der Einstellhalle nicht vorhanden. Ebenfalls übereinstimmend mit der Skizze befindet sich rechts der Strasse (immer noch von der Fahrtrichtung der Unfallbeteiligten aus gesehen) ein Fussgängergehweg. Die Einfahrt zur Einstellhalle ist nicht ganz 6 m breit (aus der Vermessung auf dem Geomaps-Auszug ergeben sich 5.69 m, pag. 310). 8.6.2 Subjektive Beweismittel