8.6 Beweiswürdigung der Kammer 8.6.1 Objektive Beweismittel Der am 29. Juli 2024 gedruckte Geomaps-Auszug der .________ in .________ (mit und ohne Vermessung, pag. 309 f.) entspricht vollumfänglich der von der Polizei aufgezeichneten Situation (pag. 51). Einzig der Fussgängerstreifen, welcher auf dem Geomaps-Auszug ersichtlich ist, wurde in der polizeilichen Skizze nicht übernommen. Dies ist aber insofern unproblematisch, als sich der Fussgängerstreifen