Aufgrund des Anklagegrundsatzes sei das Gericht an den Sachverhalt gemäss Strafbefehl gebunden. Ein falsches Einschätzen der Situation vor Ort oder ein falsches Einschätzen dahingehend, was Herr J.________ als nächstes machen werde, werde ihm nicht vorgeworfen. Deshalb dürfe er dafür auch nicht verurteilt werden. Es müsse ein Freispruch ergehen (zum Ganzen pag. 303 ff.). 8.5 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt