Der Beschuldigte habe heute gesagt, dass er nicht gewusst habe, dass rechts eine Einstellhalle komme. Er habe somit nicht damit rechnen müssen, dass das Fahrzeug vor ihm, welches links gefahren sei, nach rechts abbiegen würde und das auch noch ohne rechts zu blinken. Erst als er gesehen habe, dass das Fahrzeug nach rechts gefahren sei, habe sein Klient reagiert und sei deshalb schliesslich in die Mauer gefahren. Gemäss Herrn J.________ habe ihn der Beschuldigte bereits am Unfallort darauf angesprochen, weshalb er in der Fahrspur links gefahren sei.