8.4 Oberinstanzliche Vorbringen des Beschuldigten Anlässlich der Berufungsverhandlung führte die Verteidigung zusammengefasst und im Wesentlichen aus, der Standpunkt des Beschuldigten gehe aus der Stellungnahme vom 16. Januar 2023 klar hervor. Der Grund für den Unfall sei nicht die mangelnde Aufmerksamkeit des Beschuldigten gewesen. Das Fahrzeug von Herrn