_ wieder zu verlassen. Der Beschuldigte fuhr von rechts ebenfalls auf den Kreisverkehr zu, beschleunigte und fuhr vor den Privatkläger in den Kreisverkehr ein. Der Privatkläger musste daraufhin brüsk abbremsen und betätigte als Reaktion die Hupe. Der Beschuldigte hielt daraufhin im Kreisverkehr an, stieg aus, beschimpfte den Privatkläger von ausserhalb des Autos und spuckte diesem an sein Autofenster. Danach trennten sich die beiden. Der Privatkläger fuhr rund 15 min später zum Bahnhof in .________, stellte sein Taxi auf dem Taxistandplatz ab und ging in die I.________. Er trank auf der Terrasse der I.________ einen Espresso.