Dann sind wir beide aufeinander losgegangen. Wir haben uns gegenseitig geschlagen, nicht vorne im Gesicht, sondern hinten» (pag. 147 Z. 26 f.) und auch in oberer Instanz hob der Beschuldigte die Gegenseitigkeit der Auseinandersetzung von selbst hervor: «Er hat mich geschlagen, ich habe ihm gegeben. Wir haben gestürmt» (pag. 294 Z. 23). Es ging