18 genüber, dass sich der Beschuldigte an die Verfehlungen des Privatklägers noch konkret erinnern konnte. Er schilderte detailliert, dass der Privatkläger ihm ein Glas mit ca. 2-3 dl Wasser und zwei oder drei Blumen darin gegen den Kopf geworfen habe. Er habe sich zum Glück gebückt, sonst hätte es ihn am Kopf getroffen. Das Glas sei direkt neben dem Rad seines Taxis gelandet (pag. 294 Z. 14 ff.). Auch Nebensächlichkeiten, wie dass eine Frau und nicht der Privatkläger die Scherben zusammen gewischt habe, gab er zu Protokoll (pag. 294 Z. 30 f.).