Dies erscheint bereits deshalb nicht logisch, weil der Beschuldigte selbst ausgesagt hat, dass er zum Privatkläger hin sei und ihm gesagt habe, dass er nicht hupen solle und nicht Autofahren könne. Wäre zuvor nichts vorgefallen, hätte es für diese Provokation auch keinen Anlass gegeben. Auffällig ist demge-