lierungsgrad auf und lassen sich auch mit den objektiven Beweismitteln in Einklang bringen. Die Kammer erachtet die Aussagen folglich als glaubhaft, womit vollumfänglich auf sie abgestellt werden kann. 7.6.5 Aussagen des Beschuldigten Bezüglich der Aussagen des Beschuldigten bei der Polizei und der erstinstanzlichen Hauptverhandlung kann auf die Akten und die korrekte Zusammenfassung in der erstinstanzlichen Urteilsbegründung (S. 9 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 180 f.) verwiesen werden.