285, welches gemäss dem Privatkläger die damalige Tischdekoration zeige). Der Privatkläger gab weiter zu, den Beschuldigten beschimpft und diesem gar mit dem Tod gedroht zu haben (pag. 290 Z. 3 ff. und 18 f.). Die Aussagen des Privatklägers hinsichtlich der Faustschläge und des Fingerbisses können denn auch mit den im Arztbericht festgestellten Verletzungen in Einklang gebracht werden. Der Privatkläger liess sich dabei im Verlaufe des Verfahrens auch zu keinen Dramatisierungen (vgl. die im Spitalbericht vom 26. Oktober 2021 Verneinung von Schwindel etc.) hinreissen.