Umso mehr erstaunt das dem widersprechende Einvernahmeprotokoll. Im Hinblick auf die Aussagenwürdigung erfolgt daher nachfolgend eine Teilabschrift der Tonaufnahme, inkl. Kennzeichnung der relevanten nicht korrekten resp. fehlerhaften Protokollierung durch entsprechende Hervorhebung (Fett): Können Sie nochmals schildern, was am 26.10.2021 zwischen Ihnen und dem Beschuldigten vorgefallen ist?