Mehr habe er nicht gesehen. Er habe dann dem Beschuldigten seine Nummer gegeben (pag. 278 Z. 15 ff. und 23 ff.). Der Gegenstand sei auf der Seite, auf welcher der Beschuldigte gestanden habe, auf den Boden geflogen (pag. 278 Z. 41 ff.). Während des Wurfes sei er selbst im Auto gewesen (pag. 279 Z. 1 ff.), wobei er später in der Einvernahme einräumte, es könne auch sein, dass er im Moment des Wurfes vor dem Auto gestanden habe und am Rauchen gewesen sei. Auf Frage situierte er die Auseinandersetzung bei den Taxistandplätzen, wobei sich diese hinter ihm befunden hätten. Der Beschuldigte sei bei den Taxistandplätzen gestanden und der Privatkläger auf der anderen Strassenseite (pag.