Aus den Markierungen des Zeugen ergibt sich, an welchem Ort er sich zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung befand, nämlich bei seinem abgestellten Auto direkt vor dem Bahnhofsgebäude (vgl. orange Markierung, pag. 284). Aus den Markierungen des Privatklägers erhellt, wo sich im Jahre 2021 die I.________ sowie deren Terrasse (vgl. grüne Markierung, pag. 292) und der Standort der beiden Taxis befand (vgl. rote Markierung, pag. 292). Die Taxistandplätze befanden sich zum angeklagten Tatzeitpunkt direkt gegenüber der I.________, wobei der vorderste der Plätze (am nächsten beim Bahnhofsgebäude) ungefähr auf Höhe der Terrasse der Bar situiert war.