Das Glas sei mit einer gewissen Wucht auf ihn zu gekommen. Der Privatkläger habe nach dem Wurf aber nicht einfach aufgehört, sondern sei zum Beschuldigten hin, habe diesem auf den Hinterkopf geschlagen, ihn beschimpft und mit dem Tod bedroht. Für das sei er rechtskräftig verurteilt worden, daher seien diese Vorwürfe erstellt. Der Beschuldigte habe sich somit in einer Notwehrlage befunden. Im Moment des gegenwärtigen Angriffs habe der Beschuldigte den Finger des Privatklägers in den Mund bekommen und ihn gebissen. Er habe dazu ausgeführt, er habe sich gewehrt und zugebissen, damit der Privatkläger aufhöre, ihn zu schlagen.