6 Dann soll er den Privatkläger beschimpft und ihn daraufhin angespuckt haben. Diese Schilderungen seien zu abenteuerlich und zu lebensfremd, um wahr zu sein. Der Beschuldigte habe sich mit seinen Aussagen sodann mehrfach selbst belastet. Er habe den Fingerbiss und auch die Schläge nicht in Abrede gestellt, was für die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen spreche. Der Zeuge habe heute bestätigt, dass der Privatkläger einen gläsernen Gegenstand gegen den Beschuldigten geworfen habe. Nicht der Beschuldigte, sondern der Zeuge habe dabei von einem Aschenbecher geredet.