7.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 7.4.1 Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung brachte in der Berufungsverhandlung zum Vorwurf der Tätlichkeiten zusammengefasst und im Wesentlichen vor, der Sachverhalt betreffend Fingerbiss sei unbestritten und erstellt. Die Schläge seitens des Beschuldigten gegen den Privatkläger seien ebenfalls grundsätzlich unbestritten, bestritten sei aber, dass er dem Privatkläger mit der rechten Faust in die linke Gesichtshälfte geschlagen habe. Auf die Aussagen des Privatklägers könne nicht abgestellt werden.