Anschliessend kam der Beschuldigte auf den Privatkläger zu, der ihn sodann mit der Hand am Gesicht von sich wegdrückte. Dabei gelangte der linke Mittelfinger des Privatklägers in den Mund des Beschuldigten und dieser biss zu. Durch den Biss entstand beim Privatkläger eine ca. 4mm lange und 2mm tiefe Bisswunde. Zudem verpasste der Beschuldigte dem Privatkläger zwei Faustschläge ins Gesicht, welche zu Rötungen am Schläfenbein, Stirnbein und Jochbein führten. Der Privatkläger beschimpfte den Beschuldigten nach der tätlichen Auseinandersetzung.