Was den Inhalt der Dokumente und Einvernahmen anbelangt, wird für die bisherigen wie auch die oberinstanzlich neu erhobenen Beweismittel (Aussagen des Beschuldigten, des Privatklägers und des Zeugen, Google Maps-Ausdruck sowie Fotografie des Privatklägers) an dieser Stelle auf eine vollständige Wiedergabe verzichtet. Ausführungen dazu folgen, soweit nötig, direkt im Rahmen der Beweiswürdigung nachfolgend.