V. Herrn A.________ sei vom Kanton Bern eine Entschädigung nach gerichtlichem Ermessen, mindestens CHF 500.00, für die wirtschaftlichen Einbussen zu bezahlen, die ihm aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind. 4 VI. Die Verfahrenskosten (erst- sowie oberinstanzlich) seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. VII. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.