263), ein aktueller IVZ-Auszug (datierend vom 29. August 2024, pag. 264) sowie ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 27. August 2024, pag. 267 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden ein Geomaps-Auszug der .________ in .________ mit und ohne Vermessung sowie ein Google Maps-Ausdruck der .________ in .________ zu den Akten genommen (pag. 276 und 308 ff.). Weiter wurden der Zeuge D.________ (nachfolgend: Zeuge), der Privatkläger und der Beschuldigte ergänzend einvernommen (pag. 277 ff., 286 ff. und 293 ff.).