2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 11 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den staatsanwaltlichen Gebühren von CHF 500.00 und den Gebühren des Gerichts von CHF 2'000.00, insgesamt bestimmt auf CHF 2'500.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'700.00. II. Im Zivilpunkt wird weiter verfügt: