Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST, Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) 31 Bern, 7. November 2024 Im Namen der 1. Strafkammer Die Präsidentin i.V.: Oberrichterin Weingart Die Gerichtsschreiberin: