1. Zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 840.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'300.00. 4. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2’000.00. II. Im Zivilpunkt wird erkannt: