VII. Verfügungen Es sind keine weiteren Verfügungen zu überprüfen oder zu erlassen. 28 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: des Betrugs, begangen in der Zeit von März 2017 bis August 2017 in D.________, z.N. der C.________ AG und in Anwendung der Artikel 34, 42 Abs. 1 und 4, 44, 47, 106, 146 Abs. 1 aStGB; 426 Abs. 1, 428 Abs. 1 und 3 StPO verurteilt: