als deutlich zu hoch erachtet. Die Kammer kürzt den Aufwand für die genannten Positionen auf 5 Stunden (d.h. es erfolgt eine Kürzung um 5.25 Stunden). Im Ergebnis wird der für die Leistungen von Rechtsanwältin Dr. B.________ geltend gemachte Aufwand für die Jahre 2023 und 2024 von insgesamt 18.25 Stunden um insgesamt 7.09 Stunden (Kürzung für das Jahr 2023 um 1.34 Stunden; Kürzung für das Jahr 2024 um 5.75 Stunden) auf total 11.16 Stunden gekürzt. Die Auslagenpauschale von 3 % und die Mehrwertsteuer sind entsprechend anzupassen. Folglich entschädigt der Kanton Bern Rechtsanwältin Dr. B.__