Folgende Positionen sind zu kürzen: ̶ Aufwand bis 31.12.2023: • 25.10.2023 bis 30.10.2023: Die nach der Berufungsanmeldung bis zum Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung geltend gemachten Korrespondenzen mit der Beschuldigten, die Eingaben an die Vorinstanz und das fakturierte Aktenstudium betreffen nicht das oberinstanzliche Verfahren und sind daher nicht zu entschädigen. Einzig für die Berufungsanmeldung wird ihr ein Aufwand von 0.25 Stunden gewährt. Es erfolgt eine Kürzung um 0.84 Stunden.