27.3 Oberinstanzliches Verfahren Oberinstanzlich machte Rechtsanwältin Dr. B.________ gestützt auf die Honorarnote vom 28. Oktober 2024 einen Aufwand von 18.25 Stunden zu CHF 200.00, einen Aufwand von 1.33 Stunden zu CHF 100.00, eine Spesenpauschale von 3 % sowie die Mehrwertsteuer geltend, was eine beantragte amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 4'209.45 ergibt (pag. 679 ff.). Die Kammer erachtet den geltend gemachten Aufwand als deutlich zu hoch. Folgende Positionen sind zu kürzen: ̶ Aufwand bis 31.12.2023: • 25.10.2023 bis 30.10.2023: