für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren auf insgesamt CHF 4'731.15 (inkl. Auslagen und MwSt.). Vorliegend sind keine Hinweise ersichtlich, wonach die Vorinstanz das ihr zustehende Ermessen in unhaltbarer Weise ausgeübt hätte. Auf die erstinstanzliche Entschädigung ist damit nicht mehr zurückzukommen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren demnach mit CHF 4'731.15 (inkl. Auslagen und MwSt.). Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern diese Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Dr. B.___