für den nun auf den Schuldspruch entfallenden Teil für die amtliche Verteidigung im Strafbefehlsverfahren auf einen Viertel, ausmachend CHF 1'776.20 festgesetzt. Das volle auf den Schuldspruch entfallende Honorar beträgt CHF 2'543.20. Es wird festgestellt, dass der Kanton Bern Rechtsanwältin Dr. B.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten im Strafbefehlsverfahren bereits entschädigt hat. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwältin Dr. B.____