Die nun auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt E.________ als ehemaliger amtlicher Verteidiger der Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft auf CHF 468.40 bestimmt. Das volle auf den Schuldspruch entfallende Honorar beträgt CHF 630.20. Dieses Honorar erscheint angemessen. Es wird festgestellt, dass der Kanton Bern von Rechtsanwalt E.________ für die amtliche Verteidigung bereits entschädigt hat. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 468.40 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt E.____