Da vorliegend im Vorverfahren teilweise eine Einstellungsverfügung erging und ein Wechsel der amtlichen Verteidigung stattfand (vgl. pag. 450 ff.), weist die Kammer der Nachvollziehbarkeit halber die amtliche Entschädigung entsprechend der Vorinstanz ausnahmsweise für das Strafbefehlsverfahren und für das vorinstanzliche Verfahren separat aus. 27.1 Strafbefehlsverfahren Die Staatsanwaltschaft hat einen Viertel der Verfahrenskosten des Vorverfahrens auf den Schuldspruch ausgeschieden (pag. 463 ff.; vgl. auch pag. 450 ff.). Die nun auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt E._____