BSG 168.711]). Der Tarifrahmen in Verfahren vor dem Einzelgericht des Regionalgerichts beträgt CHF 500.00 bis CHF 25'000.00 (Art. 17 Abs. 1 Bst. b der Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Im Rechtsmittelverfahren beträgt das Honorar 10 bis 50 Prozent davon (Art. 17 Bst. f PKV). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung der beschuldigten Person im Vorverfahren wird üblicherweise nicht separat ausgewiesen. Da vorliegend im Vorverfahren teilweise eine Einstellungsverfügung erging und ein Wechsel der amtlichen Verteidigung stattfand (vgl. pag.