23 erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. Oktober 2023 verwies die Privatklägerin im Rahmen ihres mündlichen Parteivortrags auf ihre Strafanzeige vom 25. Oktober 2018 und erklärte, es werde an der Schadenssumme festgehalten und der Betrag gemäss Strafanzeige zurückgefordert (pag. 568). Nachdem sich die Deliktssumme gemäss Strafanzeige auf CHF 32'725.00 belief, die Forderung, soweit die Vorfälle in K.__