25. Konkrete Strafe Die Beschuldigte wird zu einer Geldstrafe von 28 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 840.00, sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 210.00 verurteilt. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wird auf 7 Tage festgesetzt.