22 24. Verbindungsbusse und Ersatzfreiheitsstrafe Den theoretischen Ausführungen der Vorinstanz (S. 17 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 598) kann sich die Kammer praktisch ausnahmslos anschliessen. In Bezug auf die Obergrenze der Verbindungsbusse ist zu präzisieren, dass gemäss präzisierter bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Verbindungsbusse i.S.v.