20 CHF 20'000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können. Vorliegend wurde das mit Art. 146 StGB geschützte Rechtsgut des fremden Vermögens mit einem Deliktsbetrag von CHF 1'675.00 vergleichsweise deutlich weniger schwer verletzt. Die Beschuldigte beging den Betrug in sechs Einzelakten, indem sie der Privatklägerin sechs Abrechnungen in der Zeit von März 2017 bis und mit August 2017 einreichte.