Hinsichtlich der Beurteilung der Verwerflichkeit des Handels ist massgeblich, welche Anstrengungen der Täter unternommen hat, um die Tat zu begehen. Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend VBRS-Richtlinien) sehen für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor. Die Kammer ist nicht an diese Richtlinien gebunden, sie können jedoch als Orientierungspunkte dienen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_510/2019 vom 8. August 2019 E. 4.3). Die VBRS-Richtlinien sehen für Betrug nach Art.