gestellt wurden, sagte die Beschuldigte, dass die Privatklägerin sie schwer bedroht habe. Wenn sie etwas gegen H.________ aussagen würde, dann würde ihr die Privatklägerin das Leben kaputt machen. Es werde ihr daher sehr schwer fallen, jetzt etwas auszusagen. Es sei ihr am Telefon von einem Mitarbeiter der Privatklägerin mehrmals gesagt worden, dass sie ihr das Leben schwer machen würden, wenn sie gegen H.________ aussagen würde. Durch diese Drohung sei sie für sehr lange Zeit in Angstzustände gekommen (pag. 184 f. Z. 231 ff.). Ferner sind die Aussagen der Beschuldigten zu H.________ von ausführlichen Gegenangriffen geprägt.