182 f. 134 ff.). Demgegenüber machte die Beschuldigte sehr umfangreiche Aussagen zum angeblichen Fehlverhalten anderer Personen (insb. von H.________, der Privatklägerin und der Chefin der AHV-Zweigstelle K.________ Frau L.________). So antwortete die Beschuldigte bspw. auf Frage, wie sie den Haushalt organisiere, dass sie dermassen eingeschüchtert gewesen sei, als die Privatklägerin «das het lanciert», dass sie sich nicht mehr getraut habe, eine Haushaltshilfe zu engagieren (pag. 181 Z. 113 ff.). Bevor in der Einvernahme überhaupt Fragen zum Betrugsvorwurf im Zusammenhang mit H.________ gestellt wurden, sagte die Beschuldigte, dass die Privatklägerin sie schwer bedroht habe.