Den Abrechnungen für die Monate März 2017 bis und mit teilweise Juli 2017 ist zu entnehmen, dass das Erledigen von Haushaltsarbeiten an den Tagen Freitag, Samstag und Sonntag geltend gemacht wurde. Einzig im Monat August 2017 und an einem Wochenende im Juli 2017 wurde aufgeführt, dass nur freitags und