53 Z. 163 f. und 166 ff.). In Bezug auf die Tochter ist sodann nicht nachvollziehbar, dass diese beim Haushalt mitgeholfen haben soll, wenn damit doch extra H.________ beauftragt und dafür sogar entschädigt wurde. Widersprüchlichkeit und fehlende Nachvollziehbarkeit sind im Rahmen der Aussageanalyse als Lügensignale zu werten. Zudem wirkt das Aussageverhalten von H.________ anlässlich seiner ersten Befragung durch die Privatklägerin nach Auffassung der Kammer sehr zielgerichtet und die Antworten vorbereitet, was weitere Lügensignale sind. Überdies lassen sich die ersten Aussagen von H._____