53 Z. 155 ff.). H.________ ergänzte auf die Frage, von wem die verrechneten Leistungen erbracht worden seien, dass die Leistungen von ihm und den beiden Töchtern erbracht worden seien. Seiner Meinung nach habe die Beschuldigte sicher Hilfe beim Einkaufen benötigt. Er habe den Haushalt wie mit der Beschuldigten abgesprochen gemeinsam mit den Töchtern gemacht (pag. 53 Z. 166 ff.). H.________ erklärte, dass die Tochter F.________ meistens mit nach D.________ gefahren sei (pag. 53 Z. 130 ff.) und meistens auch wieder mit nach Hause nach G.________ gekommen sei.